Informationen und Hilfe
Verändertes Antragsverfahren für das
neue ERASMUS+ Programm (2021-2027)
Im Bereich Schulbildung hat das ERASMUS+ Programm in der Leitaktion 1 in der Vergangenheit sogenannte "Mobilitäten" gefördert, d.h. u.a. die Teilnahme von Mitgliedern eines Kollegiums einer vorschulischen oder schulischen Einrichtung an europäischen Seminaren. Die Beantragung der Förderung lief bisher in jährlichen Antragsrunden.
Mit dem Start des neuen ERASMUS+ Programms (2021-2027) wird das Antragsverfahren geändert. Die EU-Kommission fordert in ihrem Aufruf vom 30. Mai 2020 (Call for Accreditation – EAC/A02/2020) antragsberechtigte Einrichtungen der vorschulischen und schulischen Bildung (s.u.) auf, sich zu akkreditieren. Mit der Akkreditierung wird den Einrichtungen der Zugang zum Programm in der gesamten Laufzeit erleichtert und ihre Planungssicherheit erhöht.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Deutschland und die deutsche Nationalagentur. Falls Sie in einem anderen Land leben bzw. arbeiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Nationalagentur, deren Daten Sie über den folgenden Link finden:
Die Änderungen in Kürze
- Die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Schülergruppen wird nun in Leitaktion 1 gefördert und ersetzt Erasmus+ Schulpartnerschaften.
- Berufliche Schulen (sämtliche Bildungsgänge) können in der Leitaktion 1 keine Mittel beim PAD beantragen. Die Akkreditierung läuft für sie ausschließlich über die Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB:
- Vorschulische und schulische Einrichtungen können sich im Bereich Leitaktion 1 akkreditieren lassen und nach der Akkreditierung von einem vereinfachten Verfahren zur Mittelbeantragung profitieren.
- Falls eine Einrichtung sich nicht akkreditieren lässt bzw. wenn ihre Akkreditierung abgelehnt worden ist, kann sie in der Programmlaufzeit höchstens zweimal kurze Projekte ("Short-Mobility-Projects") mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Monaten beantragen. Der Aufruf für die Beantragung wird voraussichtlich im Herbst veröffentlicht.
Antragsberechtigte Einzeleinrichtungen sind
- vorschulische Einrichtungen und
- öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen (Definition nach Schulgesetzen der Länder).
Für Konsortialführer ist der Kreis der Antragsberechtigten erweitert.
Für den Antrag auf Akkreditierung benötigen die Einrichtungen ein personenbezogenes Benutzerkonto (EU-Login) sowie eine Registrierung bei dem Registrierungsportal ORS (s. Link weiter unten).
Informationen zu den "Short Mobility Projects" wie auch aktuelle Antragsdaten finden Sie unter:
Informationen zur Akkreditierung finden Sie unter:
Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zum EU-Login und zum Registrierungsportal ORS sowie den Link zum Online-Formular für den Antrag auf Akkreditierung.
Ein weiterer hilfreicher Link:
- Europas Online-Plattform für schulische Bildung
Europas Plattform für schulische Bildung. Die Plattform enthält nicht nur den Kurskatalog (unter den Menüpunkten ERASMUS+ Chancen und Teacher Academy) mit allen Kursen für Lehrkräfte und anderes Schulpersonal, sondern zahlreiche weitere Informationen.
Sie befinden sich hier:
