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Sonderurlaub
Für Veranstaltungen, die in der Ankündigung den Vermerk Sonderurlaub haben, können sich LehrerInnen freistellen lassen, sofern sie verbeamtet sind. LehrerInnen im Angestelltenverhältnis können Bildungsurlaub beantragen (siehe weiter unten). Seit 1996 entscheidet die Schulleitung, ob die Fortbildung "im Interesse der Lehrerfortbildung" liegt und ob Sie teilnehmen können. Der Antrag auf Sonderurlaub sollte der Schulleitung bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Wir bitten deshalb um frühzeitige Anmeldung ! |
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